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Leistungsmessung am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

Beschluss der Lehrerkonferenz vom 25.09.2013 (inkl. Änderung vom 17.09.2019)

Dieses Dokument beschreibt ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen die Grundlagen der Leistungsmessung am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium.

Detaillierte fachbezogene Informationen sind in den jeweiligen Fachcurricula der einzelnen Fachschaften enthalten.

Ziel dieses Dokumentes ist es zusammen mit den Fachcurricula allen Beteiligten am Schulleben, insbesondere den Schülerinnen und Schülern und Eltern, die Leistungsbewertung transparent und nachvollziehbar zu erklären.

 

Gesetzliche Vorgaben

Die Beurteilung von Schülerleistungen in der Sekundarstufe I wird geregelt durch

 

Für die Sekundarstufe II regelt die APO-GOSt die Beurteilung der Schülerleistungen.(http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/GY-Oberstufe-SekII/APO_GOSt_Oberstufe2011.pdf)

Die relevanten Passagen der obigen Vorgaben werden in den weiteren Abschnitten dieses Konzeptes wiedergegeben.

Eine ausführliche Zusammenstellung aller rechtlichen Grundlagen ist im Internet auf der Seite zum Thema „Schulrecht“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW abrufbar: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Rechtliches/index.html

Weitere Vorgaben finden sich in den Kernlehrplänen für die jeweiligen Fächer.Die Kernlehrpläne sind ebenfalls auf der Seite des Schulministeriums über den „Lehrplannavigator“ abrufbar: www.standardsicherung.nrw.de/cms/

Die Fachkonferenzen überarbeiten regelmäßig ihre schulinternen Curricula. Diese befinden sich deshalb immer – nicht nur im Bereich der Leitungsmessung – auf dem aktuellen Stand der Kernlehrpläne und geben für alle Jahrgangsstufen konkrete Hinweise auf die Leistungsüberprüfung und –bewertung.

 

Notengebung

Bei der Leistungsbewertung werden die folgenden Notenstufen entsprechend dem Schulgesetz §48 zu Grunde gelegt:

Sehr gut (1)
Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

Gut (2)
Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

Befriedigend (3)
Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

Ausreichend (4)
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

Mangelhaft (5)
Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

Ungenügend(6)
Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

 

In der Qualifikationsphase (Q1 / Q2) werden die erteilten Noten entsprechend der APO-GOSt in Punkte übertragen. Es gilt der folgende Schlüssel:

Note

Punkte nach Notentendenz

Notendefinition

sehr gut

(15 – 13 Punkte)

Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.

gut

(12 – 10 Punkte)

Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.

befriedigend

(9 – 7 Punkte)

Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen.

ausreichend

(6 – 5 Punkte)

Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen.

schwach ausreichend

(4 Punkte)

Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen.

Mangelhaft

(3 – 1 Punkte)

Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

Ungenügend

(0 Punkte)

Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

 

Bereich „Schriftliche Arbeiten“

Die Anzahl und Dauer der schriftlichen Arbeiten (Klausuren in der Sekundarstufe 2) wird durch die APO-SI (bzw. APO-GOSt in der Sekundarstufe 2) vorgeben. In einigen Fächern/Stufen lässt die jeweilige APO eine Bandbreite zu. Hier entscheidet die Fachkonferenz über die verbindliche Anzahl und Dauer der Arbeiten am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium.

Klausurzeiten der Oberstufe [pdf].

Weitere Vorgaben bzgl. der Themen und Schwerpunkte der einzelnen Arbeiten können von den Fachschaften festgelegt werden. Die jeweiligen Fachcurricula enthalten Angaben zur Anzahl, der Dauer und ggf. weiteren Vorgaben für die schriftlichen Arbeiten.

Grundsätzlich gilt, dass auch die äußere Form und die sprachliche Richtigkeit in die Bewertung einer Arbeit / Klausur mit einfließt.

 

Facharbeit

Die Facharbeit ersetzt die 3. Klausur in der Q1(*). Bei der Facharbeit werden inhaltliche und formale Aspekte bewertet. Eine ausführliche Anleitung zur Erstellung der Facharbeit und die zugrundeliegenden Kriterien zur Bewertung erhalten die Schüler in Rahmen der Vorbereitung ihrer Facharbeit. Die Fachcurricula geben Auskunft über konkrete fachspezifische Bewertungsgrundlagen.

 

Bereich „Sonstige Mitarbeit“

Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen in allen Fächern. Hierzu gehören z.B auch das Erstellen von Referaten, die Analyse und Interpretation von Texten und die Beiträge zu Gruppenarbeiten.

Auch eine dem Unterrichtsgang entsprechende übersichtliche und ordentliche Heftführung kann Bestandteil der sonstigen Mitarbeit sein.

In Fächern mit schriftlichen Arbeiten werden die Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen“ bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

Die schulinternen Curricula geben genauere Auskünfte über den Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“ in den einzelnen Fächern insbesondere auch mit Blick auf die Leistungsbewertung.

 

Umgang mit Fehlzeiten/Beurlaubungen

Fehlstunden sollten zeitnah nachgearbeitet werden. Die Nacharbeit ist eine Voraussetzung für die weitere erfolgreiche Teilnahme am Unterricht. Sie kann daher auch Gegenstand von Einzelprüfungen sein.

Bei umfangreichen Versäumnissen sollte mit dem jeweiligen Fachlehrer vereinbart werden, in welcher Form und in welchem zeitlichen Rahmen eine Nacharbeit sinnvoll zu organisieren ist.

Wird versäumter Unterrichtsstoff nicht angemessen nachgearbeitet, so kann sich dies auf die Gesamtbeurteilung negativ auswirken.

Unentschuldigte Fehlstunden gelten als nicht erbrachte Leistung und werden mit ungenügend bewertet, sofern sich in einem persönlichen Gespräch zwischen dem Klassenlehrer/Stufenleiter und Schüler bzw. Erziehungsberechtigten keine Klärung der Fehlzeiten herbeiführen lässt.

 

Hausaufgaben

Die Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit. Ziel der Hausaufgaben ist es, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie können außerdem zur Vorbereitung neuer Aufgaben genutzt werden, die im Unterricht zu lösen sind. Hausaufgaben können darüber hinaus die Gelegenheit zu einer selbstständigen Auseinandersetzung mit einer begrenzten neuen Aufgaben bieten. Sie tragen damit dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler fähig werden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitstechniken und Arbeitsmittel selbst zu wählen und einzusetzen.

Hausaufgaben werden nicht zensiert, aber ggf. beurteilt. Insbesondere die Mitarbeit auf Basis der Hausaufgabe kann in die Zeugnisnote mit einfließen.

(*) Absatz "Facharbeit" geändert mit Beschluss vom 17.09.2019, zuvor "Q2"