Koordination: Claudia Frankeser, StD'
Vertretung: Grit Bürger, StR'
Kontaktdaten:
E-Mail: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium@stadt.leverkusen.de
Telefon: 0214-85571-0
Termine nach Vereinbarung
Die Mittelstufe, die die Jahrgangsstufen 7 – 9 (G8) bzw. 7 - 10 (G9) umfasst, bildet in der Sekundarstufe I das Bindeglied zwischen der Erprobungsstufe und der gymnasialen Oberstufe. Nachdem die Schülerinnen und Schüler die Erprobungsstufe erfolgreich absolviert haben, gehen sie in die Jahrgangsstufe 7 über.
Die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit in der Mittelstufe sind das Schulgesetz des Landes NRW, die APO-SI und die Kernlehrpläne der einzelnen Fächer. Einen Überblick über die unterrichteten Fächer in den einzelnen Jahrgangsstufen geben die Stundentafeln. Unterrichtsinhalte sind den schulinternen Lehrplänen zu entnehmen.
Bis zum Ende der Jahrgangsstufe 8 ist ein Schulformwechsel innerhalb des gegliederten Schulsystems vom Gesetzgeber her noch möglich. Es gehört zu den Aufgaben der Mittelstufenleitung in den besonderen Einzelfällen individuell und eingehend über eine sinnvolle Fortsetzung der Schullaufbahn zu beraten. Vereinbaren Sie hierzu im Bedarfsfall bitte einen Termin mit der Mittelstufenkoordinatorin.
Im neunjährigen Bildungsgang des Gymnasiums steht das Erlernen einer zweiten Fremdsprache ab der siebten Klasse auf dem Stundenplan. Hier bieten wir am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium drei Fremdsprachen zur Wahl an: Französisch, Latein oder Spanisch. Weitere Wahlmöglichkeiten gibt es in den Stufen 9 und EF.
Ab der Jahrgangsstufe 9 im neunjährigen Bildungsgang (G9) haben die Schülerinnen und Schüler nochmals die Möglichkeit, im Wahlpflichtbereich II (Differenzierungsbereich) ihren individuellen Neigungen nachzugehen und dort besonders gefördert zu werden.
Eine Informationsveranstaltung für SchülerInnen und deren Eltern sowie die Wahlen finden im zweiten Halbjahr der Klasse 8 (G9) statt. Das Zustandekommen der Kurse hängt vom individuellen Wahlverhalten der Jahrgangsstufe ab.
Allgemeine Informationen
zum Wahlpflichtunterricht [pdf]
Wahlbogen [pdf]
Wähle bis zum 11.3.2022 deinen Differenzierungskurs für die zukünftigen Stufen 9 und 10!
Informationsabend für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 und ihre Eltern:
Donnerstag, 3.3.22, 19.00 Uhr, in der Aula der Gesamtschule Schlebusch.
Claudia Frankeser (Koordinatorin Mittelstufe)
Das Schulministerium NRW sieht in der Jahrgangsstufe 8 die Lernstandserhebungen als zentrale Prüfung im verkürzten gymnasialen Bildungsgang vor. Lernstandserhebungen stellen als Diagnoseinstrument eine wichtige Grundlage für eine systematische Unterrichtsentwicklung dar. Sie bieten den Lehrerinnen und Lehrern Informationen, über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe verfügen und inwieweit in den untersuchten Teilbereichen die fachlichen Anforderungen der nationalen Bildungsstandards und der Lehrpläne erfüllt wurden.
Die Lernstandserhebungen werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch durchgeführt. Diese werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet.
Im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 beginnt für die Schülerinnen und Schüler die Studien- und Berufsorientierung. Im Rahmen der landesweiten Initiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ [link] nehmen unsere Schülerinnen und Schüler an der obligatorischen Potentialanalyse teil. Informationen zu grundlegenden Inhalten und Zielen der Landesinitiative werden alljährlich rechtzeitig vorher bei einem Informationsabend bekannt gegeben.
Auf die Potentialanalyse folgen in den Jahrgangsstufen 8 und 9 im zweiten Halbjahr jeweils zwei Berufsfelderkundungen, bei denen die Schülerinnen und Schüler berufliche Tätigkeiten in mehreren Berufsfeldern exemplarisch praxisnah kennenlernen. Studien- und Berufsorientierung [link]
Die Teilnahme am Religionsunterricht ist Pflicht, es sei denn, dass Schülerinnen und Schüler keiner der beiden Konfessionen (evangelisch und römisch-katholisch) angehören oder eine Abmeldung vorliegt.
In den Jahrgangsstufen 8 und 9 (G8) bzw. 9 und 10 (G9) wird Praktische Philosophie als Ersatzfach für das Fach Religion unterrichtet. Schülerinnen und Schüler der betreffenden Jahrgangsstufen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind zur Teilnahme am Ersatzfach Praktische Philosophie verpflichtet. Falls nach erfolgter Abmeldung vom Religionsunterricht dieser in der Oberstufe wieder-aufgenommen werden soll, müssen Unterrichtsinhalte u.U. selbstständig nachgearbeitet werden.
Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss schriftlich entweder von den Eltern oder bei religionsmündigen Schülerinnen und Schülern (ab dem 14. Lebensjahr) von diesen selbst im Sekretariat zur Weitergabe an die Schulleitung mitgeteilt werden. Melden sich minderjährige Schülerinnen und Schüler vom Religionsunterricht ab, so sind die Eltern hierüber zu informieren. Umgekehrt können Schülerinnen und Schüler nach Rücksprache auch dann am Religionsunterricht teilnehmen, wenn sie dem jeweiligen Bekenntnis nicht angehören. Sowohl die Abmeldung als auch die (Wieder-) Aufnahme in den Religionsunterricht können aus schulorganisatorischen Gründen nur zum Halbjahr erfolgen und bedürfen immer der Schriftform. Ein entsprechendes Formular ist im Sekretariat erhältlich.
In der Mittelstufe findet im Rahmen des Schulprogramms organisiert von der Fachschaft Sport in der Jahrgangsstufe 8 in der Fahrtenwoche die zweite Klassenfahrt nach Oberstdorf im Allgäu, statt. Unsere Unterkunft ist vor Ort die landschaftlich wunderschön im Ortsteil Kornau gelegene Jugendherberge. Von dort aus startet unser vielfältiges Programm: einen Tag verbringen wir in Zusammenarbeit mit der Bergschule Kleinwalsertal mit Klettern, Abseilen und Seilrutschen. An einem weiteren Tag trainieren wir Teamwork im Drachenboot, eventuell verbunden mit einem Besuch im Schloss Neuschwanstein. Ein dritter Tag steht den Klassen zur freien Verfügung, beliebte Ziele sind hierbei die nahegelegene Breitachklamm, die Sommerrodelbahn an der Söllereckbahn, meist verbunden mit einer Bergwanderung. Für die restliche Freizeit bietet die Jugendherberge für unsere Schülerinnen und Schüler ein tolles Außengelände mit verschiedenen Sportmöglichkeiten, gemütliche Zimmer und Aufenthaltsräume. Sogar das Essen sei nicht schlecht – behaupten unsere Schülerinnen und Schüler…
Zu den Schulfahrten Klasse 8 [link]
Individuelle Förderung bedeutet, die Potenziale aller Kinder und Jugendlichen auszuschöpfen, damit der individuelle Lern- und Bildungserfolg für alle Lernenden gesichert ist. Dabei umfasst das Fördern immer mehrere Ebenen und beschränkt sich nicht auf einzelne Fördermaßnahmen oder Fächer. Dazu gehören neben der fachlichen Förderung in den Kernfächern in den Stufen 6-9, das Lerncoaching [hier] und die individuelle Förderung durch „Schüler helfen Schülern. [hier]“
Die Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler findet im Rahmen von Enrichment-AGs, Projekten, Wettbewerben, Theater, Musik und Schreibprojekten sowie Schüleraustauschen statt. [zur Begabtenförderung: hier]
Ergänzt werden diese Angebote noch durch das Drehtürmodell [link] in Zusammenarbeit mit der Musikschule Leverkusen. Alle diese Maßnahmen sind so miteinander vernetzt, dass für den individuellen Schüler eine optimale Förderung durch die Schule angeboten werden kann.
Im Fokus der modernen Suchtprävention steht die Förderung der Lebenskompetenz. Ein stoffbezogener Präventionsansatz, der nur Suchtmittel wie Alkohol, Tabak und illegale Drogen als Betrachtungsgegenstand hat, greift zu kurz. Interdisziplinär und altersentsprechend werden im Unterricht gesundheitsfördernde Aspekte in den Blick genommen. Dazu gehören: gesunde Bewegung, problematisches Essverhalten und Mediennutzung, Tabakkonsum, Alkohol und illegale Drogen. Zur Suchtprävention [link]