Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt.
Über bestimmte Ordnungsmaßnahmen entscheidet eine von der Lehrerkonferenz berufene Teilkonferenz, hier genannt Disziplinarkonferenz. Für ein Jahr gewählte Vertreter der Schulpflegschaft können an den Sitzungen mitentscheidend teilnehmen.
(Artikel 53, Schulgesetz NRW) [link]
Fragen zur Elternmitwirkung in der Disziplinarkonferenz
Wenden Sie sich an die Vertreter der
Schulpflegschaft