"An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken."
(Artikel 65, Absatz 1 Schulgesetz NRW) [link]
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind vielfältig und betreffen alle Bereiche der Schule. In diesem Gremium mit gleichviel stimmberechtigten Lehrern, Schülern und Eltern werden Anträge beraten und Entscheidungen gefällt. Gründliche Vorbereitung durch die vorgelagerten Gremien ist dafür notwendig. Eine Kandidatur für die Schulkonferenz ist unabhängig von einer Mitgliedschaft in anderen Gremien der Schule. Der Schulpflegschaftsvorsitzende ist automatisch (geborenes) Mitglied der Schulkonferenz.
Bisherige Themen in den Sitzungen waren bspw.
Fragen zur Elternmitwirkung in der Schulkonferenz?
Wenden Sie sich an die Vertreter der
Schulpflegschaft