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Girls' Day

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Boys' Day

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Girls' und Boys' Day am FvStein -- Schulfreistellung und Versicherung

In NRW besteht für die Schulen keine Verpflichtung zur Teilnahme am Girls´ und Boys´ Day. Somit gibt es auch keine generelle Schulfreistellung. Diese liegt im Ermessen der Schulleitung.

Am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ist der Girls´ und Boys´ Day in das Curriculum der Studien- und Berufsorientierung integriert: Zwei der insgesamt 4 Berufsfelderkundungstage, verteilt auf die Jahrgangsstufen 8 und 9, an denen die Schüler*innen des FvStein verpflichtend teilnehmen, liegen an den Tagen des Girls´ und Boys´ Day. Somit haben alle Schüler*innen der Jgst. 8 und 9 die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Berufsfelderkundungen gezielt Angebote zum Girls´ und Boys´ Day wahrzunehmen. Daher erteilt die Schulleitung für Schüler*innen anderer Jahrgangsstufen keine Schulfreistellung, um die Kontinuität des Schulunterrichts zu gewährleisten.

Weil am FvStein die Teilnahme am Girls´ und Boys´ Day im Rahmen der Berufsfelderkundungen als Schulveranstaltung durchgeführt wird, besteht der übliche gesetzliche Unfallversicherungsschutz [§ 43 Abs. 5 Schulgesetz NRW]. Wichtig für die Erziehungsberechtigten: Ist die besuchte Veranstaltung im Girls´ Day-Radar auf www.girls-day.de bzw. für die Jungen im Boys´ Day Radar eingetragen, dann ist ihr Kind auf jeden Fall zusätzlich zur Schule über eine subsidiäre Versicherung durch die bundesweite Koordinierungsstelle unfallversichert.

Weitere Informationen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie zu rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen unter folgenden Links:
für Mädchen: [link] und für Jungen: [link]

Ansprechpartner am FvStein sind: Frau Kaiser und Herr Rath

Aktuelle Informationen

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